Inh. Roland Bezold Klingenhofstrasse 70-72 D-90411 Nürnberg Telefon:+49 (0) 911 510 98 61 Telefax: +49 (0) 911 510 98 87 E-Mail: info@bb-formenbau.de Steuernummer: 24112220042 Finanzamt: Nürnberg Haftungshinweis: Die bereitgestellten Informationen auf der Website bb-formenbau.de, wie auch bb-formenbau.com, wurden sorgfältig geprüft. Jedoch kann keine Haftung oder Garantie dafür übernommen werden, dass alle Angaben zu jeder Zeit vollständig, richtig und in letzter Aktualität dargestellt sind. Dies gilt insbesondere für alle "Links" zu anderen Websites, auf die direkt oder indirekt verwiesen wird. Hinsichtlich der Links erklärt Fa. BB Formenbau ausdrücklich, dass sie keinerlei Einfluss auf die Gestaltung und die Inhalte der verlinkten Seiten hat und sich diese Inhalte nicht zu eigen macht. BB Formenbau GmbH Sämtliche Lieferungen und Leistungen der Firma BB Formenbau GmbH erfolgen ausschließlich zu den folgenden Liefer- und Zahlungsbedingungen. Davon abweichenden Einkaufsbedingungen wird hiermit ausdrücklich widersprochen. Sie verpflichten uns nur, wenn wir sie schriftlich anerkannt haben. Durch die Erteilung des Auftrages und die Annahme der von uns gelieferten Waren bestätigt der Kunde sein Einverständnis mit unseren Bedingungen. Unsere Angebote sind, soweit nicht befristet, stets freibleibend; maßgebend für den Umfang der Lieferung sind unsere schriftlichen Auftragsbestätigungen. Bestellungen und Aufträge sind angenommen, wenn die Auftragsbestätigung vorliegt. Preise und Zahlungen: Die Preise gelten ab Nürnberg Nord; die Kosten der Versendung und Verpackung trägt der Besteller. Die Preise enthalten nicht die gesetzliche MWSt. Der Rechnungsbetrag wird, soweit nicht anders vereinbart, nach Rechnungsdatum innerhalb von 10 Tagen mit 2% Skonto oder innerhalb 30 Tagen netto fällig. Abzug von 2% wird nicht gewährt, wenn sonstige Forderungen überfällig sind. Lieferzeit: Die Lieferfrist beginnt mit dem Datum der Auftragsbestätigung. Sie verlängert sich angemessen bei Eintritt von Hindernissen, die auf höhere Gewalt zurückzuführen sind; dies gilt auch, wenn unvorhergesehene Hindernisse oder Umstände bei Unterlieferanten eingetreten sind. Gefahrübergang und Warenannahme: Die Gefahr geht mit dem Versand auf den Besteller über. Dies gilt auch für Teillieferungen. Eigentumsvorbehalt und verlängerter Eigentumsvorbehalt: Die gelieferten Waren bleiben bis zur vollständigen Zahlung aller gegenwärtig bestehenden und künftigen Forderungen aus der Geschäftsbeziehung mit dem Besteller unser Eigentum. Die Geltendmachung des Eigentumsvorbehaltsrechts schließt neben dem Anspruch auf Herausgabe des Eigentums die Rechte aus dem Kaufvertrag, insbesondere Schadensersatz und entgangenen Gewinn, nicht aus. Der Besteller ist zur Weiterveräußerung der gelieferten Ware widerruflich im Rahmen eines ordnungsgemäßen Geschäftsbetriebs berechtigt. Der Besteller tritt uns schon jetzt alle ihm aus der Weiterveräußerung zustehenden Forderungen mit Nebenrechten ab; die abgetretenen Forderungen dienen der Sicherung aller Ansprüche nach Abs. 1. Dem Besteller ist es gestattet, die Vorbehaltsware zu verarbeiten, umzubilden und mit anderen Gegenständen zu verbinden. Die Verarbeitung oder Umbildung erfolgt für uns; wir werden unmittelbar Eigentümer der durch Verarbeitung oder Umbildung hergestellten Sache; die verarbeitete oder umgebildete Sache gilt als Vorbehaltsware. Bei Verarbeitung, Umbildung oder Verbindung mit anderen uns nicht gehörenden Sachen steht uns ein Miteigentumsrecht an der neuen Sache in Höhe des Anteils zu, der sich aus dem Verhältnis des Wertes der verarbeitenden, umgebildeten oder verbundenen Vorbehaltsware zum Wert der neuen Sache ergibt. Wird unsere Vorbehaltsware von dem Besteller mit Grundstücken oder beweglichen Sachen verbunden, so tritt der Besteller auch seine Forderung, die ihm als Vergütung für die Verbindung zusteht, mit allen Nebenrechten sicherungs- halber ab, ohne dass es weiterer besonderer Erklärungen bedarf. Für die Höhe der abgetretenen Forderung gilt der vorangehende Absatz entsprechend. Gewährleistung für Mängel unserer Lieferungen und Leistungen, zu denen auch das Fehlen zugesicherter Eigenschaften zählt, haften wir wie folgt: Alle Teile oder Leistungen, die innerhalb der gesetzlichen Gewährleistungsdauer unbrauchbar werden oder deren Brauchbarkeit erheblich beeinträchtigt wird, werden von uns unentgeltlich nachgebessert bzw. neu erbracht, fachgemäße Behandlung vorausgesetzt. Die Feststellung von Mängeln ist uns unverzüglich schriftlich zu melden. Ein Recht des Bestellers auf Wandelung oder Minderung ist nur gegeben, wenn die Nachbesserun- bzw. Ersatzlieferung nach angemessener Frist und Mahnung nicht rechtzeitig erfolgte oder endgültig fehlgeschlagen ist. Ein Anspruch des Bestellers auf Ersatz von Schäden, die nicht an dem Liefergegenstand selbst entstanden sind, ist ausgeschlossen. Gerichtsstand und Erfüllungsort: Gerichtsstand und Erfüllungsort ist Nürnberg. Das Recht der Firma BB Formenbau GmbH, Klage am Sitz des Bestellers zu erheben bleibt davon unberührt.
BB-FORMENBAU Klingenhofstrasse 70-72 90411 NÜRNBERG Tel .: 0911/510 9861 Fax.: 0911/510 9887