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Einkaufsbedingungen wird hiermit ausdrücklich widersprochen. Sie verpflichten uns nur, wenn wir sie schriftlich anerkannt haben. Durch die Erteilung des Auftrages und die
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Unsere Angebote sind, soweit nicht befristet, stets freibleibend; maßgebend für den Umfang der Lieferung sind unsere schriftlichen Auftragsbestätigungen. Bestellungen und
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Gefahrübergang und Warenannahme:
Die Gefahr geht mit dem Versand auf den Besteller über. Dies gilt auch für Teillieferungen.
Eigentumsvorbehalt und verlängerter Eigentumsvorbehalt:
Die gelieferten Waren bleiben bis zur vollständigen Zahlung aller gegenwärtig bestehenden und künftigen Forderungen aus der Geschäftsbeziehung mit dem Besteller unser
Eigentum. Die Geltendmachung des Eigentumsvorbehaltsrechts schließt neben dem Anspruch auf Herausgabe des Eigentums die Rechte aus dem Kaufvertrag, insbesondere
Schadensersatz und entgangenen Gewinn, nicht aus. Der Besteller ist zur Weiterveräußerung der gelieferten Ware widerruflich im Rahmen eines ordnungsgemäßen
Geschäftsbetriebs berechtigt. Der Besteller tritt uns schon jetzt alle ihm aus der Weiterveräußerung zustehenden Forderungen mit Nebenrechten ab; die abgetretenen
Forderungen dienen der Sicherung aller Ansprüche nach Abs. 1. Dem Besteller ist es gestattet, die Vorbehaltsware zu verarbeiten, umzubilden und mit anderen Gegenständen zu
verbinden. Die Verarbeitung oder Umbildung erfolgt für uns; wir werden unmittelbar Eigentümer der durch Verarbeitung oder Umbildung hergestellten Sache; die verarbeitete
oder umgebildete Sache gilt als Vorbehaltsware. Bei Verarbeitung, Umbildung oder Verbindung mit anderen uns nicht gehörenden Sachen steht uns ein Miteigentumsrecht an
der neuen Sache in Höhe des Anteils zu, der sich aus dem Verhältnis des Wertes der verarbeitenden, umgebildeten oder verbundenen Vorbehaltsware zum Wert der neuen
Sache ergibt. Wird unsere Vorbehaltsware von dem Besteller mit Grundstücken oder beweglichen Sachen verbunden, so tritt der Besteller auch seine Forderung, die ihm als
Vergütung für die Verbindung zusteht, mit allen Nebenrechten sicherungs- halber
ab, ohne dass es weiterer besonderer Erklärungen bedarf. Für die Höhe der abgetretenen Forderung gilt der vorangehende Absatz entsprechend.
Gewährleistung für Mängel unserer Lieferungen und Leistungen, zu denen auch das Fehlen zugesicherter Eigenschaften zählt, haften wir wie folgt:
Alle Teile oder Leistungen, die innerhalb der gesetzlichen Gewährleistungsdauer unbrauchbar werden oder deren Brauchbarkeit erheblich beeinträchtigt wird, werden von uns
unentgeltlich nachgebessert bzw. neu erbracht, fachgemäße Behandlung vorausgesetzt. Die Feststellung von Mängeln ist uns unverzüglich schriftlich zu melden. Ein Recht des
Bestellers auf Wandelung oder Minderung ist nur gegeben, wenn die Nachbesserun- bzw. Ersatzlieferung nach angemessener Frist und Mahnung nicht rechtzeitig erfolgte oder
endgültig fehlgeschlagen ist. Ein Anspruch des Bestellers auf Ersatz von Schäden, die nicht an dem Liefergegenstand selbst entstanden sind, ist ausgeschlossen.
Gerichtsstand und Erfüllungsort:
Gerichtsstand und Erfüllungsort ist Nürnberg. Das Recht der Firma BB Formenbau GmbH, Klage am Sitz des Bestellers zu erheben bleibt davon unberührt.
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